+99. Die Institute sollten als Teil ihrer Pläne einen Satz verschiedener Zeithorizonte festlegen …
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99. Die Institute sollten als Teil ihrer Pläne einen Satz verschiedener Zeithorizonte festlegen …
Die Institute sollten als Teil ihrer Pläne einen Satz verschiedener Zeithorizonte festlegen, die den kurzfristigen und mittelfristigen Planungshorizont sowie einen langfristigen Planungshorizont von mindestens zehn Jahren umfassen. Die Regelungen, die für die Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken in den verschiedenen Zeithorizonten ausgearbeitet werden, sollten die in Absatz 19 genannten Grundsätze berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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