+102. Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen …
|
102. Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen …
Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen ESG-Risiken zu steuern, insbesondere die umweltbezogenen Transitions- und physischen Risiken, die auf Grundlage einer robusten, regelmäßig aktualisierten Wesentlichkeitsbewertung Materialitätsbeurteilung der ESG-Risiken gemäß Abschnitt 4.1 ermittelt werden. Die Institute sollten gezielte Maßnahmen für die Überwachung materieller ESG-Risiken aus Risikopositionen, Portfolios sowie finanzierten wirtschaftlichen Tätigkeiten und Produktionskapazitäten festlegen, die auf den Prozess der Anpassung der Wirtschaft an einschlägige gesetzliche und regulatorische ESG-Ziele besonders empfindlich reagieren könnten. 6.3.4. Kennzahlen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|