+102. Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen …

102. Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen …

Das Verfahren für die Transitionsplanung der Institute sollte darauf abzielen, die materiellen ESG-Risiken zu steuern, insbesondere die umweltbezogenen Transitions- und physischen Risiken, die auf Grundlage einer robusten, regelmäßig aktualisierten Wesentlichkeitsbewertung Materialitätsbeurteilung der ESG-Risiken gemäß Abschnitt 4.1 ermittelt werden. Die Institute sollten gezielte Maßnahmen für die Überwachung materieller ESG-Risiken aus Risikopositionen, Portfolios sowie finanzierten wirtschaftlichen Tätigkeiten und Produktionskapazitäten festlegen, die auf den Prozess der Anpassung der Wirtschaft an einschlägige gesetzliche und regulatorische ESG-Ziele besonders empfindlich reagieren könnten.

6.3.4. Kennzahlen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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