+104. Für die Zwecke der Zielfestlegung sollten die Institute verschiedene Kennzahlen und …
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104. Für die Zwecke der Zielfestlegung sollten die Institute verschiedene Kennzahlen und …
Für die Zwecke der Zielfestlegung sollten die Institute verschiedene Kennzahlen und Indikatoren verwenden, darunter sollten sie auch die in Absatz 81 genannten in Betracht ziehen. Die Institute sollten unter Berücksichtigung ihrer Geschäftsstrategien und Risikobereitschaft entscheiden, welche andere risikobasierten und zukunftsbezogenen Parameter und Ziele sie in ihre Pläne aufnehmen, um die ESG-Risiken zu überwachen und zu steuern. Dazu gehört, die kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen der Transitionsplanung auf das Geschäft und Risikoprofil der Institute anhand von Kennzahlen zu bewerten und zu berechnen, unter anderem durch Messung der Auswirkungen der Transitionsplanung auf die finanzielle Entwicklung, die Einnahmequellen, die Rentabilität und das Risikoniveau des Portfolios.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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