+5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 126a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) …
|
5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 126a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) …
In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 126a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) die Begriffe „erhebliche Bareinlage“, „auf gleichwertige Weise sichergestellte Finanzierung“, „angemessener Betrag an vom Schuldner beigetragenem Eigenkapital“ und „erheblicher Teil der gesamten Verträge“ für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 dieser Verordnung festgelegt, wobei den Besonderheiten der Kreditvergabe von Instituten an gesetzlich geregelte öffentliche Wohnungsbaugesellschaften oder gemeinnützige Einrichtungen in der gesamten Union, die dazu dienen, soziale Zwecke zu erfüllen und langfristigen Wohnraum für Mieter bereitzustellen, Rechnung getragen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|