+10. Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen …
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10. Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen …
Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen rechtsverbindlichen Vorverkaufsvertrag als erheblich angesehen werden, wenn das folgende Verhältnis mindestens 10 % beträgt: 𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 Dabei gilt: 𝑉𝑉𝐵𝐵𝐵𝐵𝑉𝑉𝐵𝐵𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝑉𝑉 - - Bareinlage: die vom Käufer gezahlte Bareinlage, die bei Beendigung des Vorverkaufs-vertrags eingezogen wird;
- - Verkaufspreis: der im Vorverkaufsvertrag angegebene Verkaufspreis.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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