+10. Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen …

10. Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen …

Für die Zwecke des Artikels 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage für einen rechtsverbindlichen Vorverkaufsvertrag als erheblich angesehen werden, wenn das folgende Verhältnis mindestens 10 % beträgt:

𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 Dabei gilt: 𝑉𝑉𝐵𝐵𝐵𝐵𝑉𝑉𝐵𝐵𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝑉𝑉

  • - Bareinlage: die vom Käufer gezahlte Bareinlage, die bei Beendigung des Vorverkaufs-vertrags eingezogen wird;
  • - Verkaufspreis: der im Vorverkaufsvertrag angegebene Verkaufspreis.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/