+11. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für …
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11. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für …
Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für einen rechtsverbindlichen Vormietvertrag geleistet wurde, als erheblich gelten, wenn das folgende Verhältnis mindestens 300 % beträgt: 𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 Dabei gilt: 𝑀𝑀𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀ℎ𝐵𝐵 𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀𝐵𝐵 - - Bareinlage: die Bareinlage des Mieters, die bei Beendigung des Vormietvertrags einge-zogen wird;
- - Monatliche Miete: die monatliche Miete gemäß dem Vormietvertrag.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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