+11. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für …

11. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für …

Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollte die Bareinlage, die für einen rechtsverbindlichen Vormietvertrag geleistet wurde, als erheblich gelten, wenn das folgende Verhältnis mindestens 300 % beträgt:

𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 Dabei gilt: 𝑀𝑀𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀ℎ𝐵𝐵 𝑀𝑀𝐵𝐵𝐵𝐵𝑀𝑀𝐵𝐵

  • - Bareinlage: die Bareinlage des Mieters, die bei Beendigung des Vormietvertrags einge-zogen wird;
  • - Monatliche Miete: die monatliche Miete gemäß dem Vormietvertrag.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/