+5. Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß …

5. Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß …

Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß Artikel 87a Absatz 3 und Artikel 87a Absatz 5 Buchstabe d der Richtlinie 2013/36/EU2 verwenden sollten, um ihre Resilienz gegenüber langfristigen negativen Auswirkungen von Umweltfaktoren, insbesondere klimabezogenen Faktoren, zu testen.


2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/36/oj ).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/