+2.1. Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß …
---+6. Diese Leitlinien legen auch fest, wie klimabezogene Risikofaktoren in einen Stresstest …
---+7. Diese Leitlinien ergänzen die EBA -Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und …
---+8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …
---+9. Der Anwendungsbereich der Leitlinien konzentriert sich auf Umweltrisiken, wobei entsprechend dem …
---+10. Die Institute und zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel …
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2.1. Gegenstand und Anwendungsbereich
2.1. Gegenstand und Anwendungsbereich
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß …
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Diese Leitlinien definieren die Kriterien für die Festlegung der Szenarien, die Institute gemäß Artikel 87a Absatz 3 und Artikel 87a Absatz 5 Buchstabe d der Richtlinie 2013/36/EU2 verwenden sollten, um ihre Resilienz gegenüber langfristigen negativen Auswirkungen von Umweltfaktoren, insbesondere klimabezogenen Faktoren, zu testen.
2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/36/oj ).
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6. Diese Leitlinien legen auch fest, wie klimabezogene Risikofaktoren in einen Stresstest …
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Diese Leitlinien legen auch fest, wie klimabezogene Risikofaktoren in einen Stresstest integriert werden sollten, und führen Kriterien für die Szenarioanalyse auf , anhand derer die Resilienz des Instituts gegenüber kurzfristigen negativen Auswirkungen von Umweltfaktoren getestet werden kann.
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7. Diese Leitlinien ergänzen die EBA -Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und …
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Diese Leitlinien ergänzen die EBA -Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und Governance- Risiken (ESG - Risiken) (EBA/GL/2025/01)3 im Hinblick auf Szenarioanalysen. Zudem ergänzen diese Leitlinien die EBA - Leitlinien zu den Stresstests der Institute (EBA/GL/2018/04)4 .
3 In den EBA-Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und Governance- Risiken (ESG - Risiken) sind die Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, das Management und die Überwachung von ESG- Risiken festgelegt. Sie präzisieren i nsbesondere den Inhalt der Pläne, die gemäß Artikel 76 Absatz 2 der CRD zu erstellen sind. EBA-Leitlinien zum Management der Umwelt- , Sozial - und Governance- Risiken (ESG - Risiken) (EBA/GL/2025/01). 4 Die EBA- Leitlinien zu den Stresstests der Institute (EBA/GL/2018/04) enthalten gemeinsame organisatorische Erwartungen, Methoden und Verfahren für die Durchführung von Stresstests durch Institute und legen fest, wie diese für die Zwecke der angemessenen Eigenkapitalausstattung und des Risikomanagements zu berücksichtigen s ind.
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8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …
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Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde die Erlaubnis zur Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB -Ansatz) für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Kreditrisikopositionen erteilt bekommen haben, Stresstestszenarien festlegen und verwenden sollten, welche Umweltrisikotr eiber , insbesondere physische Risikotreiber und Transitionsrisikotreiber, die sich aus dem Klimawandel ergeben, berücksichtige n sowie als Teil ihrer Stresstestprogramme für das Kreditrisiko einbezogen werden, um die Anforderungen gemäß Artikel 177 Absatz 2a der Verordnung (EU) Nr. 575/20135 zu erfüllen.
5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/575/oj ).
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9. Der Anwendungsbereich der Leitlinien konzentriert sich auf Umweltrisiken, wobei entsprechend dem …
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Der Anwendungsbereich der Leitlinien konzentriert sich auf Umweltrisiken, wobei entsprechend dem Mandat de n klimabezogenen Risiken Vorrang eingeräumt wird. Bei künftigen Überarbeitungen dieser Leitlinien können soziale Faktoren und Governance - Faktoren einbezogen werden, sofern die Methoden in diesen Bereichen dies zulassen.
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10. Die Institute und zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel …
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Die Institute und zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel 109 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Anwendungsbasis anwenden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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