+Operatives Leasing
---+22. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte sich der Begri (cid:431) Operatives Leasing auf …
---+23. Im Einklang mit den allgemeinen Kriterien in den Absätzen 15 bis 21 sollte Operatives Leasing …

Operatives Leasing

Operatives Leasing

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
22. Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte sich der Begri (cid:431) Operatives Leasing auf …

Für die Zwecke dieser Leitlinien sollte sich der Begri (cid:431) Operatives Leasing auf Leasingverträge beziehen, die nicht alle mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbundenen Risiken und Chancen weitestgehend auf den Leasingnehmer übertragen.

23. Im Einklang mit den allgemeinen Kriterien in den Absätzen 15 bis 21 sollte Operatives Leasing …

Im Einklang mit den allgemeinen Kriterien in den Absätzen 15 bis 21 sollte Operatives Leasing in den folgenden beispielhaften Situationen als Nebentätigkeit zur Banktätigkeit betrachtet werden:

  • a. Das Leasing von Vermögenswerten erfolgt gegenüber Instituten oder Finanzinstituten innerhalb oder außerhalb der Gruppe (z. B. Leasing von Gebäuden oder Räumlichkeiten);
  • b. das Leasing von Vermögenswerten wird auf wiederkehrender Basis durch das Angebot und den Verkauf von Bankprodukten oder -dienstleistungen an den Leasingnehmer durch ein Institut oder Finanzinstitut der Gruppe (z. B. Girokonto oder Zahlungsdienste) ergänzt oder
  • c. das Leasing von Vermögenswerten hängt in erheblichem Maße von Banktätigkeiten ab, einschließlich Situationen, in denen das Unternehmen
  • i. eine erhebliche Abhängigkeit von relevanten Bankprodukten oder -dienstleistungen aufweist, die von einem Institut oder einem Finanzinstitut der Gruppe bereitgestellt werden. Beispielsweise wenn i) die Vertragsanbahnung und die Vertragsabwicklung auf der Kreditrisikobewertung eines Instituts oder Finanzinstituts der Gruppe basieren oder ii) die Einziehung der Leasingzahlungen – oder etwaige Maßnahmen zur Eintreibung der Forderungen aus dem Operativen Leasing oder der geleasten Vermögenswerte – von einem Institut oder Finanzinstitut der Gruppe durchgeführt werden oder
  • ii. eine erhebliche Abhängigkeit von Finanzmitteln aufweist, die von Instituten oder Finanzinstituten der Gruppe bereitgestellt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/