+23. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitglieder des …
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23. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitglieder des …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter und Mitglieder des Führungsorgans einer zuständigen Behörde jeden Erwerb oder jede Veräußerung der in Absatz 19 genannten Beteiligungen melden, der bzw. die zwischen der Abgabe der Erklärungen stattfindet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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