+41. Die zuständigen Behörden sollten Verfahren einrichten, nach denen Mitarbeiter und Mitglieder …
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41. Die zuständigen Behörden sollten Verfahren einrichten, nach denen Mitarbeiter und Mitglieder …
Die zuständigen Behörden sollten Verfahren einrichten, nach denen Mitarbeiter und Mitglieder ihres Führungsorgans verpflichtet sind, die zuständige Behörde über ihre Absicht zu unterrichten, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen für ein Institut oder eine Einrichtung einzugehen, die unter eine der folgenden Kategorien fällt: - a) der Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörde unterliegende Institute, einschließlich der direkten oder indirekten Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen dieser Institute;
- b) Unternehmen, die Dienstleistungen für in Buchstabe a oben genannte Institute oder Unternehmen erbringen oder
- c) Unternehmen, die an die zuständige Behörde gerichtete Lobbying- oder Interessenvertretungstätigkeiten ausüben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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