+6. Erfolgt eine zusätzliche oder eine neue Bewertung einer bereits bewerteten betroffenen Person …

6. Erfolgt eine zusätzliche oder eine neue Bewertung einer bereits bewerteten betroffenen Person …

Erfolgt eine zusätzliche oder eine neue Bewertung einer bereits bewerteten betroffenen Person, sollte ein neuer Eintrag in das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden erstellt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/