+11. Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen …

11. Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen …

Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen Stresstests alle ESG-Risiken und deren potenzielle Entwicklung berücksichtigen und die Relevanz der ESG-Risiken für diesen Rahmen fortlaufend überprüfen, insbesondere im Zuge der schrittweisen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf andere ESG-Faktoren. Die zuständigen Behörden sollten ihre Ziele für die Durchführung von Stresstests zu ESG-Risiken genau festlegen und dabei zwei Hauptarten von Stresstests berücksichtigen:

  • ▪ Prüfung der Robustheit der Kapital- und Liquiditätslage sowie der Verlustabsorptionsfähigkeit von Finanzunternehmen angesichts wirtschaftlicher und finanzieller Schocks im Zusammenhang mit allen wesentlichen Risiken, einschließlich ESG-Risiken, über einen kurzfristigen Zeithorizont (z. B. bis zu fünf Jahre);
  • ▪ Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells von Finanzunternehmen gegenüber einer Reihe von ESG-bezogenen Szenarien über einen langfristigen Zeithorizont (von mindestens 10 Jahren5 ).

Bewertung der Wesentlichkeit

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/