+Status dieser gemeinsamen Leitlinien
---+10. Gemäß den sektorspezifischen Rechtsvorschriften sollten die zuständigen Behörden diese …
---+11. Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen …

Status dieser gemeinsamen Leitlinien

Status dieser gemeinsamen Leitlinien

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
10. Gemäß den sektorspezifischen Rechtsvorschriften sollten die zuständigen Behörden diese …

Gemäß den sektorspezifischen Rechtsvorschriften sollten die zuständigen Behörden diese gemeinsamen Leitlinien im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit umsetzen4 .

11. Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen …

Die zuständigen Behörden sollten bei der Ausarbeitung ihres Rahmens für die aufsichtlichen Stresstests alle ESG-Risiken und deren potenzielle Entwicklung berücksichtigen und die Relevanz der ESG-Risiken für diesen Rahmen fortlaufend überprüfen, insbesondere im Zuge der schrittweisen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf andere ESG-Faktoren. Die zuständigen Behörden sollten ihre Ziele für die Durchführung von Stresstests zu ESG-Risiken genau festlegen und dabei zwei Hauptarten von Stresstests berücksichtigen:

  • ▪ Prüfung der Robustheit der Kapital- und Liquiditätslage sowie der Verlustabsorptionsfähigkeit von Finanzunternehmen angesichts wirtschaftlicher und finanzieller Schocks im Zusammenhang mit allen wesentlichen Risiken, einschließlich ESG-Risiken, über einen kurzfristigen Zeithorizont (z. B. bis zu fünf Jahre);
  • ▪ Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells von Finanzunternehmen gegenüber einer Reihe von ESG-bezogenen Szenarien über einen langfristigen Zeithorizont (von mindestens 10 Jahren5 ).

Bewertung der Wesentlichkeit

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/