+14. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, klare qualitative und/oder quantitative …

14. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, klare qualitative und/oder quantitative …

Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, klare qualitative und/oder quantitative Kriterien und/oder Schwellenwerte für die Wesentlichkeit zugrunde zu legen und dabei bestehende Regelungsrahmen, Branchenstandards und Aufsichtserfahrung zu nutzen. Die Bewertung der Wesentlichkeit sollte Anpassungen im Laufe der Zeit ermöglichen, da sich die ESG-Risiken verändern, neue Daten verfügbar werden oder Finanzunternehmen ihre eigenen Verfahren zur Risikoermittlung optimieren.

Schrittweise Ausweitung des Anwendungsbereichs von ESG-Faktoren bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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