+22. Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf …

22. Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf …

Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf Portfolios, Sektoren, geografische Regionen und Tätigkeiten – , um einen ausgewogenen und pragmatischen Ansatz zu gewährleisten, der dem Reifegrad der verfügbaren Methoden und Daten Rechnung trägt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/