+Ziele
---+19. Auch wenn diese gemeinsamen Leitlinien keine systemweiten Stresstests für den Finanzsektor …
---+20. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass bei den Stresstests zu ESG-Risiken …
---+21. Bei der Festlegung der Grundsätze und methodischen Überlegungen sollten die zuständigen …
---+22. Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf …
---+23. Bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen sollten die zuständigen Behörden sicherstellen …
---+24. Auf der Grundlage des Ziels und des Zeithorizonts sollten die zuständigen Behörden …
---+25. Der Zeithorizont sollte auf das angestrebte Ziel des Tests abgestimmt sein: ▪ Bei der Bewertung …
---+26. Die zuständigen Behörden sollten Stresstestszenarien auf der Grundlage der Ziele des Tests …
---+27. Soweit möglich sollten die zuständigen Behörden die Einbeziehung zusammengesetzter Risiken in …
---+28. Mit dem Ziel, wesentliche ESG-Risiken in kurzfristige Stresstests zu integrieren, sollten die …
---+29. Bei der Durchführung längerfristiger Stresstests zu ESG-Risiken sollten die zuständigen …

Ziele

Ziele

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
19. Auch wenn diese gemeinsamen Leitlinien keine systemweiten Stresstests für den Finanzsektor …

Auch wenn diese gemeinsamen Leitlinien keine systemweiten Stresstests für den Finanzsektor umfassen, sollten die zuständigen Behörden nach Möglichkeit eine sektorübergreifende Koordinierung sicherstellen, um einen einheitlichen Ansatz für die ESG-Risikobewertung zu gewährleisten und gegebenenfalls den Datenaustausch zu erleichtern. Die Aufsichtsbehörden für den Bank-, Versicherungs- und Wertpapiersektor sollten zusammenarbeiten, um dazu beizutragen, Übertragungswege zu ermitteln und zu modellieren (z. B. die Rolle von Versicherungen bei Sicherheiten für Bankkredite), Szenarioannahmen aufeinander abzustimmen und regulatorische Lücken zu vermeiden.

20. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass bei den Stresstests zu ESG-Risiken …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass bei den Stresstests zu ESG-Risiken Verflechtungen und Übertragungseffekten zwischen den Finanzsektoren so weit wie möglich Rechnung getragen wird. Sie sollten berücksichtigen, wie sich ESG-bezogene Risiken im Finanzsystem ausbreiten und die Anfälligkeit von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern und anderen Finanzsektoren verstärken können.

21. Bei der Festlegung der Grundsätze und methodischen Überlegungen sollten die zuständigen …

Bei der Festlegung der Grundsätze und methodischen Überlegungen sollten die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der angestrebten Ziele über die am besten geeignete Ausgestaltung und die Merkmale des Stresstests entscheiden.

Anwendungsbereich

22. Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf …

Die zuständigen Behörden sollten den Anwendungsbereich klar definieren – in Bezug auf Portfolios, Sektoren, geografische Regionen und Tätigkeiten – , um einen ausgewogenen und pragmatischen Ansatz zu gewährleisten, der dem Reifegrad der verfügbaren Methoden und Daten Rechnung trägt.

23. Bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen sollten die zuständigen Behörden sicherstellen …

Bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen in die Bewertung einbezogen werden.

24. Auf der Grundlage des Ziels und des Zeithorizonts sollten die zuständigen Behörden …

Auf der Grundlage des Ziels und des Zeithorizonts sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Verhältnis zwischen quantitativen und qualitativen Informationen für den Test angemessen ist6 .

Zeithorizont

25. Der Zeithorizont sollte auf das angestrebte Ziel des Tests abgestimmt sein: ▪ Bei der Bewertung …

Der Zeithorizont sollte auf das angestrebte Ziel des Tests abgestimmt sein:

  • ▪ Bei der Bewertung der finanziellen Widerstandsfähigkeit gegenüber ungünstigen, aber plausiblen Schocks sollte entsprechend den traditionellen Stresstestverfahren ein kurzfristiger Zeithorizont (z. B. bis zu fünf Jahre) zugrunde gelegt werden.
  • ▪ Bei der Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodell und Strategie von Finanzunternehmen sollte ein längerfristiger Zeithorizont (mindestens 10 Jahre, abhängig von der Geschäftstätigkeit und im Einklang mit den langfristigen Verpflichtungen der Finanzunternehmen) gewählt werden.

Gestaltung von Szenarien

26. Die zuständigen Behörden sollten Stresstestszenarien auf der Grundlage der Ziele des Tests …

Die zuständigen Behörden sollten Stresstestszenarien auf der Grundlage der Ziele des Tests bestimmen und auswählen. Sie sollten die Verwendung von Szenarien in Betracht ziehen, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und von allgemein anerkannten

(6 ) Angesichts der für die Kalibrierung und Modellierung von Szenarien erforderlichen Annahmen gilt als allgemeiner Grundsatz: Je länger der Zeithorizont, desto stärker stützt sich der Test auf qualitative statt auf quantitative Informationen (z. B. ist bei e inem langfristigen Zeithorizont keine exakte Neuberechnung von Kapital- und Solvabilitätskennzahlen vorgesehen). internationalen oder regionalen Organisationen ausgearbeitet wurden7 . Sie werden außerdem dazu angehalten, sektorspezifische und regionale Entwicklungstendenzen zu nutzen, um Finanzunternehmen eine angemessene Aufschlüsselung der makroökonomischen Variablen bereitzustellen und gleichzeitig die allgemeine interne Konsistenz der Szenarien zu wahren.

27. Soweit möglich sollten die zuständigen Behörden die Einbeziehung zusammengesetzter Risiken in …

Soweit möglich sollten die zuständigen Behörden die Einbeziehung zusammengesetzter Risiken in Betracht ziehen, d. h. die zusätzlichen Auswirkungen, die sich aus dem gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Auftreten mehrerer Schocks ergeben – unabhängig davon, ob es sich um ESG-bezogene oder umfassendere makroökonomische Schocks handelt. Darüber hinaus sollten sie sich bemühen, gegebenenfalls auch Sekundäreffekte zu bewerten, d. h. die indirekten und verstärkten Folgen, die sich aus den anfänglichen ESG-Schocks ergeben, indem sie diese entweder direkt in die Szenarien einbeziehen oder im Rahmen einer ergänzenden Analyse ermitteln.

28. Mit dem Ziel, wesentliche ESG-Risiken in kurzfristige Stresstests zu integrieren, sollten die …

Mit dem Ziel, wesentliche ESG-Risiken in kurzfristige Stresstests zu integrieren, sollten die zuständigen Behörden, soweit möglich und angemessen, auf dem bei traditionellen Stresstests verwendeten Szenariodesign aufbauen, dieses an die ESG-spezifischen Übertragungskanäle anpassen und neue, für ESG-Risiken relevante Variablen einbeziehen.

29. Bei der Durchführung längerfristiger Stresstests zu ESG-Risiken sollten die zuständigen …

Bei der Durchführung längerfristiger Stresstests zu ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden mehrere unterschiedliche Szenarien berücksichtigen, die das breite Spektrum möglicher zukünftiger Entwicklungen und Schweregrade erfassen (z. B. einschließlich Kipppunkten). Das Referenzszenario kann sich auf das zentrale Szenario des Finanzunternehmens stützen, das als Maßstab dienen kann, um die Auswirkungen alternativer, sich wesentlich unterscheidender Entwicklungstendenzen auf die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells zu testen (z. B. anhand risikobereinigter Rentabilitätsschätzungen).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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