+31. Die zuständigen Behörden können beschließen, aus Gründen der Vergleichbarkeit für alle …

31. Die zuständigen Behörden können beschließen, aus Gründen der Vergleichbarkeit für alle …

Die zuständigen Behörden können beschließen, aus Gründen der Vergleichbarkeit für alle Finanzunternehmen dieselben Szenarien anzuwenden oder die Szenarien unter Berücksichtigung ihrer Risikoprofile und Geschäftsmodelle an bestimmte Kategorien von Finanzunternehmen anzupassen.

Top-down-Ansatz gegenüber Bottom-up-Ansatz

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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