+39. Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den …

39. Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den …

Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den üblicherweise bei traditionellen Stresstests verwendeten statischen Bilanzansatz zugrunde legen. Sie können jedoch die strukturellen Auswirkungen des Übergangsplans der Finanzunternehmen berücksichtigen, soweit dies möglich und angemessen ist – je nach Zeithorizont.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/