+39. Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den …
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39. Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den …
Bei Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken sollten die zuständigen Behörden zunächst den üblicherweise bei traditionellen Stresstests verwendeten statischen Bilanzansatz zugrunde legen. Sie können jedoch die strukturellen Auswirkungen des Übergangsplans der Finanzunternehmen berücksichtigen, soweit dies möglich und angemessen ist – je nach Zeithorizont.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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