+43. Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die …
|
43. Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die …
Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die Teilnahme an Stresstests zu ESG-Risiken und/oder an der Analyse von ESG-Szenarien festlegen, um eine ausreichende sektorale/marktbezogene Abdeckung sicherzustellen, wobei die festgelegten Ziele und – im Falle thematischer Bewertungen – der Schwerpunkt des Tests zu berücksichtigen sind. Die Gestaltung des Stresstests sollte gegebenenfalls angepasst werden, um den Merkmalen der verschiedenen Kategorien von Finanzunternehmen Rechnung zu tragen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|