+43. Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die …

43. Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die …

Die zuständigen Behörden sollten die geeignete Stichprobe von Finanzunternehmen für die Teilnahme an Stresstests zu ESG-Risiken und/oder an der Analyse von ESG-Szenarien festlegen, um eine ausreichende sektorale/marktbezogene Abdeckung sicherzustellen, wobei die festgelegten Ziele und – im Falle thematischer Bewertungen – der Schwerpunkt des Tests zu berücksichtigen sind. Die Gestaltung des Stresstests sollte gegebenenfalls angepasst werden, um den Merkmalen der verschiedenen Kategorien von Finanzunternehmen Rechnung zu tragen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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