+47. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist …

47. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist …

Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist, was insbesondere für sich noch in der Entwicklung befindlichen Modelle für ESG-Risiken gilt. Um im Falle eines Bottom-up-Stresstests diese Einschränkungen abzumildern und die Robustheit und die Glaubwürdigkeit von Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken und Resilienzanalysen zu erhöhen, sollten die zuständigen Behörden ergänzende Analysen zum Abgleich und zur Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse einsetzen, Benchmarking-Techniken nutzen und die Ergebnisse mit alternativen Methoden validieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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