+47. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist …
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47. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist …
Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass jedes Modell von Natur aus begrenzt ist, was insbesondere für sich noch in der Entwicklung befindlichen Modelle für ESG-Risiken gilt. Um im Falle eines Bottom-up-Stresstests diese Einschränkungen abzumildern und die Robustheit und die Glaubwürdigkeit von Stresstests hinsichtlich ESG-Risiken und Resilienzanalysen zu erhöhen, sollten die zuständigen Behörden ergänzende Analysen zum Abgleich und zur Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse einsetzen, Benchmarking-Techniken nutzen und die Ergebnisse mit alternativen Methoden validieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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