+48. Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und …

48. Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und …

Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und angemessene Personal- und Sachausstattung bereitgestellt wird. Dazu gehört die dauerhafte oder punktuelle Einbindung von Personal mit Fachkenntnissen in den Bereichen ESG-Risikobewertung, Stresstestmethoden und Finanzaufsicht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/