+48. Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und …
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48. Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und …
Die zuständigen Behörden sollten dafür sorgen, dass für das Verfahren eine ausreichende und angemessene Personal- und Sachausstattung bereitgestellt wird. Dazu gehört die dauerhafte oder punktuelle Einbindung von Personal mit Fachkenntnissen in den Bereichen ESG-Risikobewertung, Stresstestmethoden und Finanzaufsicht.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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