+53. Wenn Datenlücken bestehen, sollten die zuständigen Behörden die Verwendung geeigneter …

53. Wenn Datenlücken bestehen, sollten die zuständigen Behörden die Verwendung geeigneter …

Wenn Datenlücken bestehen, sollten die zuständigen Behörden die Verwendung geeigneter Näherungswerte, Schätzungen und Expertenmeinungen fördern und die Finanzunternehmen zugleich dazu anhalten, ihre internen Datenkapazitäten im Laufe der Zeit zu verbessern.

Qualitätssicherungsprozess

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/