+Titel II -,Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats,Zusammenarbeit und Kooperationsvereinbarungen
---+6. Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und …

Titel II -,Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats,Zusammenarbeit und Kooperationsvereinbarungen

Titel II -,Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats,Zusammenarbeit und Kooperationsvereinbarungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6. Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und …

Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und Analysieren der Informationen bezeichnet, die benötigt werden, um die Unternehmen zu ermitteln, die zusammen ein Finanzkonglomerat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2002/87/EG bilden und die von den zuständigen Behörden einer zusätzlichen Beaufsichtigung in Form von aufsichtlichen Kooperationsvereinbarungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2002/87/EG zu unterstellen sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/