+6. Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und …
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6. Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und …
Als Verfahren zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats (Verfahren) wird das Sammeln und Analysieren der Informationen bezeichnet, die benötigt werden, um die Unternehmen zu ermitteln, die zusammen ein Finanzkonglomerat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2002/87/EG bilden und die von den zuständigen Behörden einer zusätzlichen Beaufsichtigung in Form von aufsichtlichen Kooperationsvereinbarungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2002/87/EG zu unterstellen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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