+24. Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den …

24. Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den …

Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den Bedürfnissen der beteiligten Aufsichtsbehörden entsprechen. Bei der Koordinierung der Informationsflüsse trägt der Koordinator der Beschaffenheit der beaufsichtigten Unternehmen im Finanzkonglomerat, ihrer Relevanz innerhalb des Konglomerats und der Bedeutung ihrer lokalen Märkte Rechnung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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