+24. Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den …
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24. Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den …
Der Informationsaustausch zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden sollte den Bedürfnissen der beteiligten Aufsichtsbehörden entsprechen. Bei der Koordinierung der Informationsflüsse trägt der Koordinator der Beschaffenheit der beaufsichtigten Unternehmen im Finanzkonglomerat, ihrer Relevanz innerhalb des Konglomerats und der Bedeutung ihrer lokalen Märkte Rechnung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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