+Beurteilung der Finanzlage eines Finanzkonglomerats
---+32. Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe …
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Beurteilung der Finanzlage eines Finanzkonglomerats

Beurteilung der Finanzlage eines Finanzkonglomerats

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
32. Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe …

Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe der generellen Aufsicht und Beurteilung der Finanzlage des Finanzkonglomerats zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der während des Verfahrens zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats vereinbarten Gruppenstruktur beurteilt der Koordinator das allgemeine Risikoprofil des Finanzkonglomerats.

33. Der Koordinator stellt sicher, dass im Dialog die folgenden Punkte ermittelt werden: a) die …

Der Koordinator stellt sicher, dass im Dialog die folgenden Punkte ermittelt werden:

  • a) die wichtigsten Schwächen und Mängel der Unternehmen des Finanzkonglomerats unter besonderer Berücksichtigung von branchenübergreifenden Verbindungen; und
  • b) Probleme bei Risikomanagement und der Kontrolle im Zusammenhang mit der Einhaltung von Eigenkapitalanforderungen, Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/