+32. Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe …
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32. Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe …
Der Koordinator führt einen Dialog mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um seine Aufgabe der generellen Aufsicht und Beurteilung der Finanzlage des Finanzkonglomerats zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der während des Verfahrens zur Ermittlung eines Finanzkonglomerats vereinbarten Gruppenstruktur beurteilt der Koordinator das allgemeine Risikoprofil des Finanzkonglomerats.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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