+36. Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. …

36. Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. …

Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. Um die Beurteilung zu erstellen, berücksichtigt der Koordinator die Beurteilungen dieser Strategien, die von den zuständigen Behörden geliefert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/