+Beurteilung der Eigenkapitalstrategien
---+34. Der Koordinator und die jeweiligen zuständigen Behörden prüfen die Strategien zur …
---+35. Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt …
---+36. Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. …
---+37. Bezüglich der Berechnungen der Eigenkapitalausstattung berät sich der Koordinator mit den …
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Beurteilung der Eigenkapitalstrategien
Beurteilung der Eigenkapitalstrategien
1. Übersicht
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Regulierung |
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34. Der Koordinator und die jeweiligen zuständigen Behörden prüfen die Strategien zur …
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Der Koordinator und die jeweiligen zuständigen Behörden prüfen die Strategien zur Kapitalplanung bei den beaufsichtigten Unternehmen eines Finanzkonglomerats. Die gruppenweite Prüfung berücksichtigt ähnliche, auf Branchenebene und auf Ebene des einzelnen Unternehmens durchgeführte Analysen und baut auf diese auf.
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35. Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt …
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Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt und sollten zu keiner Verdopplung bei der Berechnung der Eigenkapitalausstattung des Finanzkonglomerats gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG führen.3
3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 342/2014 der Kommission vom 21. Januar 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden (ABl. L 100 vom, 3.4.2014, S.1).
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36. Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. …
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Der Koordinator ist für die Beurteilung der Eigenkapitalstrategien des Konglomerats zuständig. Um die Beurteilung zu erstellen, berücksichtigt der Koordinator die Beurteilungen dieser Strategien, die von den zuständigen Behörden geliefert werden.
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37. Bezüglich der Berechnungen der Eigenkapitalausstattung berät sich der Koordinator mit den …
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Bezüglich der Berechnungen der Eigenkapitalausstattung berät sich der Koordinator mit den jeweiligen zuständigen Behörden darüber, Unternehmen von der Berechnung auszunehmen (siehe Ziffer 58 Punkt a dieser Leitlinien).
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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