+38. Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen …
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38. Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen …
Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen eines Finanzkonglomerats durchzuführen, stimmt sich der Koordinator mit den zuständigen Behörden ab, um zu überwachen, wie Risikokonzentrationen zu Ansteckungseffekten innerhalb des Finanzkonglomerats, Interessenkonflikten und der Umgehung von Branchenvorschriften führen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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