+38. Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen …

38. Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen …

Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Risikokonzentration der beaufsichtigten Unternehmen eines Finanzkonglomerats durchzuführen, stimmt sich der Koordinator mit den zuständigen Behörden ab, um zu überwachen, wie Risikokonzentrationen zu Ansteckungseffekten innerhalb des Finanzkonglomerats, Interessenkonflikten und der Umgehung von Branchenvorschriften führen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/