+40. Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können …

40. Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können …

Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können, sofern verfügbar, die folgenden Informationen umfassen:

  • a) wie die beaufsichtigten Unternehmen im Finanzkonglomerat ihre Risiken, die mit verschiedene Risikokategorien zusammenhängen, steuern;
  • b) Analyse und Beurteilungen der internen Berichts- und Beschränkungssysteme von Teilgruppen oder Einzelunternehmen innerhalb des Finanzkonglomerats durch zuständige Behörden;
  • c) Risikokonzentrationen auf branchenübergreifender Ebene, mit Ausnahme der Risikokonzentrationen, die bereits innerhalb der jeweiligen Branche auf grenzüberschreitender Ebene beurteilt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/