+40. Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können …
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40. Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können …
Die zwischen dem Koordinator und den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen können, sofern verfügbar, die folgenden Informationen umfassen: - a) wie die beaufsichtigten Unternehmen im Finanzkonglomerat ihre Risiken, die mit verschiedene Risikokategorien zusammenhängen, steuern;
- b) Analyse und Beurteilungen der internen Berichts- und Beschränkungssysteme von Teilgruppen oder Einzelunternehmen innerhalb des Finanzkonglomerats durch zuständige Behörden;
- c) Risikokonzentrationen auf branchenübergreifender Ebene, mit Ausnahme der Risikokonzentrationen, die bereits innerhalb der jeweiligen Branche auf grenzüberschreitender Ebene beurteilt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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