+43. Der Koordinator und die zuständigen Behörden entscheiden, ob sie zusätzlich zu den …

43. Der Koordinator und die zuständigen Behörden entscheiden, ob sie zusätzlich zu den …

Der Koordinator und die zuständigen Behörden entscheiden, ob sie zusätzlich zu den Informationen, die über Berichtskanäle in anderen Ländern und Branchen bereits gesammelt wurden, weitere Informationen von den beaufsichtigten Unternehmen des Finanzkonglomerats anfordern, wobei die Struktur des Finanzkonglomerats berücksichtigt wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/