+48. Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den …

48. Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den …

Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um:

  • a) die Eignung des branchenbezogenen Risikomanagements und der Kontrollmechanismen zur Minderung der wesentlichen Risiken des Konglomerats und der Ermittlung potenzieller Ansteckungswege zu beurteilen; und
  • b) unter den beteiligten Behörden eine einheitliche Meinung bezüglich des Risikomanagements und der Kontrollsysteme des Konglomerats herbeizuführen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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