+48. Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den …
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48. Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den …
Der Koordinator erörtert die einzelnen Beurteilungen und die Gesamtbeurteilung mit den jeweiligen zuständigen Behörden, um: - a) die Eignung des branchenbezogenen Risikomanagements und der Kontrollmechanismen zur Minderung der wesentlichen Risiken des Konglomerats und der Ermittlung potenzieller Ansteckungswege zu beurteilen; und
- b) unter den beteiligten Behörden eine einheitliche Meinung bezüglich des Risikomanagements und der Kontrollsysteme des Konglomerats herbeizuführen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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