DLS.3.4 Anhörung
Dienstleistersteuerung für Outsourcing SOLLTE den Dienstleister zu Sicherheitsmaßnahmen für betroffene Zielobjekte anhören. Erläuterung Betroffen sind alle Zielobjekte, zu denen vom Dienstleister (Teil-)Leistungen erbracht werden. Für eine Anhörung ist es erforderlich, dass der Dienstleister über die geplanten Maßnahmen informiert ist und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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