+DLS.3.4 Anhörung

DLS.3.4 Anhörung

Dienstleistersteuerung für Outsourcing SOLLTE den Dienstleister zu Sicherheitsmaßnahmen für betroffene Zielobjekte anhören.

Erläuterung

Betroffen sind alle Zielobjekte, zu denen vom Dienstleister (Teil-)Leistungen erbracht werden. Für eine Anhörung ist es erforderlich, dass der Dienstleister über die geplanten Maßnahmen informiert ist und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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