+GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten
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GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Standorte vor Autorisierung anhand von [Kriterien] testen. Erläuterung Eine Abnahme anhand von Sicherheitskriterien stellt sicher, dass Sicherheitsaspekte bereits in der Planungsphase vor der ersten Nutzung eines Standortes berücksichtigt werden. Die Kriterien ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieser Praktik, sowie aus Compliance-Verpflichtungen. Denken Sie hierbei an den Schutz vor Elementarschäden, den Zutrittsschutz, den voraussichtlichen Versorgungsbedarf mit Strom, Netzanbindung, eine strukturierte Verkabelung und Wasserleitungen, sowie die Gebäudeautomatisierung. Kann z.B. mit Building Information Modeling (BIM) umgesetzt werden. Wurde ein Standort bereits bezogen, so gilt die Anforderung als umgesetzt, wenn die Erfüllung der Kriterien nachträglich (z.B. durch eine Begehung) sichergestellt wurde.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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