+GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten

GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Standorte vor Autorisierung anhand von [Kriterien] testen.

Erläuterung

Eine Abnahme anhand von Sicherheitskriterien stellt sicher, dass Sicherheitsaspekte bereits in der Planungsphase vor der ersten Nutzung eines Standortes berücksichtigt werden. Die Kriterien ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieser Praktik, sowie aus Compliance-Verpflichtungen. Denken Sie hierbei an den Schutz vor Elementarschäden, den Zutrittsschutz, den voraussichtlichen Versorgungsbedarf mit Strom, Netzanbindung, eine strukturierte Verkabelung und Wasserleitungen, sowie die Gebäudeautomatisierung. Kann z.B. mit Building Information Modeling (BIM) umgesetzt werden. Wurde ein Standort bereits bezogen, so gilt die Anforderung als umgesetzt, wenn die Erfüllung der Kriterien nachträglich (z.B. durch eine Begehung) sichergestellt wurde.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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