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Artikel 26 (9)

Die Mitgliedstaaten können eine einzige staatliche Behörde für den Finanzsektor benennen, die auf nationaler Ebene für mit TLPT verbundenen Angelegenheiten im Finanzsektor zuständig ist, und betrauen sie mit allen diesbezüglichen Zuständigkeiten und Aufgaben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung