+Artikel 26 (10)

Artikel 26 (10)

In Ermangelung einer Benennung gemäß Absatz 9 und unbeschadet der Befugnis zur Ermittlung der Finanzunternehmen, die verpflichtet sind, TLPT durchzuführen, kann eine zuständige Behörde die Wahrnehmung einiger oder aller in diesem Artikel oder in Artikel 27 genannten Aufgaben auf eine andere für den Finanzsektor zuständige nationale Behörde übertragen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung