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Artikel 31 (9)Die ESA erstellen, veröffentlichen und aktualisieren die Liste kritischer IKT-Drittdienstleister auf Unionsebene jährlich über den Gemeinsamen Ausschuss.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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