Artikel 32 (5)
Jeder Mitgliedstaat benennt die jeweils zuständige Behörde, deren Mitarbeiter der in Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe b genannte hochrangige Vertreter ist, und setzt die federführende Überwachungsbehörde davon in Kenntnis. Die ESA veröffentlichen auf ihrer Website die Liste der von den Mitgliedstaaten benannten hochrangigen Vertreter aus dem aktuellen Personal der jeweils zuständigen Behörde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|