+Artikel 32 (7)

Artikel 32 (7)

Gemäß Artikel 16 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 geben die ESA für die Zwecke dieses Abschnitts bis zum 17. Juli 2024 Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den ESA und den zuständigen Behörden heraus, die die detaillierten Verfahren und Bedingungen für die Zuweisung und Ausführung von Aufgaben zwischen zuständigen Behörden und den ESA sowie die Einzelheiten zum Austausch von Informationen regeln, die zuständige Behörden benötigen, um die Weiterbehandlung der in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d genannten Empfehlungen zu gewährleisten, die an kritische IKT-Drittdienstleister gerichtet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung