+Artikel 47 (2)

Artikel 47 (2)

Die zuständigen Behörden können sich gegebenenfalls an die zentralen Anlaufstellen und die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten CSIRT wenden und mit ihnen Informationen austauschen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung