+Artikel 47 (4)
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Artikel 47 (4)
In den in Absatz 3 genannten Vereinbarungen können unter anderem Verfahren für die Koordinierung der Aufsichts- bzw. Überwachungstätigkeiten in Bezug auf wesentliche oder wichtige, von der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfasste Unternehmen, die gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft wurden, festgelegt werden, wozu die Durchführung von Untersuchungen und Vor-Ort-Inspektionen im Einklang mit dem nationalen Recht sowie Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den gemäß der vorliegenden Verordnung zuständigen Behörden und den gemäß der genannten Richtlinie benannten oder eingerichteten Behörden, einschließlich des Zugangs zu den von den letztgenannten Behörden angeforderten Informationen, gehören.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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