+ABSCHNITT 4 DRITTLÄNDER
---+Artikel 18 Mutterunternehmen in einem Drittland
------+Article 18 1.
------+Article 18 1a.
------+Article 18 2.
------+Article 18 3.
---+Artikel 19 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden aus Drittländern

ABSCHNITT 4 DRITTLÄNDER

ABSCHNITT 4 DRITTLÄNDER

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 18 Mutterunternehmen in einem Drittland
Artikel 19 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden aus Drittländern

Artikel 19

Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden aus Drittländern

Bei der Aushandlung von Abkommen mit Drittländern über die Einzelheiten der Ausübung der zusätzlichen Beaufsichtigung der einem Finanzkonglomerat angehörenden beaufsichtigten Unternehmen finden Artikel 39 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2006/48/EG, Artikel 10a der Richtlinie 98/78/EG und Artikel 264 der Richtlinie 2009/138/EG entsprechende Anwendung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung