+KAPITEL VI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
---+Artikel 31 Bericht der Kommission
------+Article 31 1.
------+Article 31 2.
---+Artikel 32 Umsetzung
---+Artikel 33 Inkrafttreten
---+Artikel 34 Adressaten

KAPITEL VI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

KAPITEL VI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 31 Bericht der Kommission
Artikel 32 Umsetzung

Artikel 32

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 11. August 2004 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Die Mitgliedstaaten legen fest, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 erstmalig bei der aufsichtlichen Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr mit Beginn am 1. Januar 2005 oder während dieses Kalenderjahres Anwendung finden.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

Artikel 33 Inkrafttreten

Artikel 33

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 34 Adressaten

Artikel 34

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung