+TITEL II ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
---+Artikel 4 Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden
------+Article 4 1.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
------+Article 4 4.
------+Article 4 5.
------+Article 4 6.
---+Artikel 5 Ermessensspielraum der zuständigen Behörden bei der Anwendung der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierfirmen
------+Article 5 1.
------+Article 5 2.
------+Article 5 3.
------+Article 5 4.
------+Article 5 5.
------+Article 5 6.
---+Artikel 6 Innerstaatliche Zusammenarbeit
------+Article 6 1.
------+Article 6 2.
---+Artikel 7 Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems
------+Article 7 1.
------+Article 7 2.
---+Artikel 8 Unionsweite Dimension der Aufsicht

TITEL II ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN

TITEL II ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 5 Ermessensspielraum der zuständigen Behörden bei der Anwendung der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierfirmen
Artikel 6 Innerstaatliche Zusammenarbeit
Artikel 7 Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems
Artikel 8 Unionsweite Dimension der Aufsicht

Artikel 8

Unionsweite Dimension der Aufsicht

Bei der Wahrnehmung ihrer allgemeinen Aufgaben berücksichtigen die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat in gebührender Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in anderen betroffenen Mitgliedstaaten sowie in der Union insgesamt, insbesondere in Krisensituationen, und stützen sich dabei auf die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung