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+Artikel 27 Berechnung des Risikopositionswerts |
Artikel 27 Berechnung des RisikopositionswertsArtikel 27 Berechnung des Risikopositionswerts Der Risikopositionswert wird anhand folgender Formel berechnet: Risikopositionswert = Max(0; RC + PFE – C) dabei gilt: RC = die Wiederbeschaffungskosten gemäß Artikel 28; PFE = der potenzielle künftige Risikopositionswert gemäß Artikel 29; und C = die Sicherheiten gemäß Artikel 30. Die Wiederbeschaffungskosten (RC) und die Sicherheiten (C) gelten für alle in Artikel 25 genannten Geschäfte. Der potenzielle künftige Risikopositionswert (PFE) gilt nur für Derivatkontrakte. Eine Wertpapierfirma darf für alle Geschäfte, die unter eine vertragliche Nettingvereinbarung fallen, einen einzigen Risikopositionswert auf Ebene des Netting-Satzes berechnen, wenn die in Artikel 31 genannten Bedingungen erfüllt sind. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so behandelt die Wertpapierfirma jedes Geschäft wie seinen eigenen Netting-Satz. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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