+Artikel 9 3

Artikel 9 3

(3)   Bei Entzug einer gemäß Artikel 8 erteilten Zulassung aktualisieren die zuständigen Behörden das in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Verzeichnis oder Register umgehend.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung